Die Brandklassen nach der DIN EN 2
Brandklasse B sind brennbare flüssige oder sich verflüssigende Stoffe (Flammbrände)
Einschränkung Brandschutzklasse B bedeutet: Die Bekämpfung des Brandes muss in dessen Entstehungsphase erfolgen, also schnellstmögliche Branderkennung und Auslösung der Löschgeneratoren.
Die Brandklassen nach der DIN EN 2
Brandklasse C; sind Gasbrände (Flammbrände)